Hilfe
Hier finden Sie Hilfethemen zum Erstellen, Versenden und Verwalten Ihrer E-POSTBRIEFE, der Registrierung und rund um das Portal.
Produktinformationen
Was kann der E-POSTBRIEF?
Mit dem E-POSTBRIEF steht Ihnen ein neuer Onlineservice zur Verfügung. Er verbindet die Schnelligkeit der elektronischen Kommunikation mit der Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit des klassischen, gedruckten Briefs. Der E-POSTBRIEF kann sowohl elektronisch als auch klassisch zugestellt werden. Damit können Sie erstmals Ihre vollständige Korrespondenz über eine elektronische Plattform abwickeln. Sie haben beim E-POSTBRIEF die Möglichkeit, auch Einschreiben bequem auf dem elektronischen Weg zu versenden. Und wenn Sie möchten, können elektronisch abgeschickte E-POSTBRIEFE sogar wie ein herkömmlicher Brief per Post versendet werden. In diesem Fall wird der E-POSTBRIEF durch die Deutsche Post ausgedruckt, kuvertiert und zugestellt.
Übrigens sind – anders als beim gewöhnlichen E-Mail-Versand – unzulässige Werbung, Spam und Viren bei E-POSTBRIEFEN nahezu ausgeschlossen.
Wie wird die Sicherheit des E-POSTBRIEFS gewährleistet?
Jeder Nutzer muss sich bei der Registrierung über das POSTIDENT-Verfahren mit seinem Personalausweis oder Reisepass in einer Postfiliale identifizieren. Dank der gesicherten Identitäten wissen Sie als Nutzer später immer, mit wem Sie kommunizieren. Zusätzliche Sicherheiten bieten stetige Verschlüsselungen und Signaturen sowie das HandyTAN-Verfahren. zur Erreichung des hohen Identnachweises.
Was kostet der E-POSTBRIEF
Sie zahlen nur das, was Sie auch nutzen. Alle Preise finden Sie in der aktuellen Preisliste.
Registrierung
Wie registriere ich mich und wie bekomme ich eine E-POSTBRIEF Adresse?
Es können sich sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden wie z.B. Firmen, Organisationen, Vereine oder Verbände anmelden. Um die verbindliche Kommunikation sicherzustellen, ist für alle Nutzer des E-POSTBRIEFS eine persönliche Identifizierung verpflichtend. Der Registrierungsprozess ist je nach Nutzergruppe unterschiedlich:
Der Registrierungsprozess für Privatkunden:
Unter www.epost.de finden Sie das Registrierungsformular, indem Sie auf „Jetzt registrieren” klicken. Wählen Sie dabei, ob Sie sich als Privat- oder Geschäftskunde registrieren wollen.
Schritt 1: Geben Sie Ihre Daten ein.
Im Registrierungsformular für Privatkunden geben Sie bitte folgende Daten an:
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes ein. Diese Angaben müssen mit denen in Ihrem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.
- Akzeptieren Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive der Widerrufsbelehrung für den E-POSTBRIEF.
- Wählen Sie ein sicheres Passwort. Dieses dient zusammen mit Ihrer E-POSTBRIEF Adresse zur Anmeldung im Portal. Sie werden bei der Wahl eines sicheren Passwortes durch das System unterstützt.
- Nach der Vergabe des Passworts achten Sie bitte für den nächsten Schritt darauf, dass Ihr Mobiltelefon griffbereit und eingeschaltet ist. Geben Sie dann Ihre Mobilfunknummer an. (Wichtig: Es muss sich um eine Mobilfunknummer eines deutschen Netzanbieters handeln.) Zur Verifizierung Ihrer Mobilfunknummer erhalten Sie von uns direkt eine HandyTAN. Diese HandyTAN geben Sie im nachfolgenden Dialog an. Damit ist Ihre Mobilfunknummer bestätigt. Sie können Ihre Mobilfunknummer später jederzeit ändern.
- Abschließend wird Ihre persönliche E-POSTBRIEF Adresse gebildet. Dies wird automatisch wie folgt zusammengesetzt Vorname.Nachname.####@epost.de. Eine Nummer #### wird nur angehängt, wenn sich vor Ihnen bereits jemand mit dem gleichen Namen registriert hat. Damit jeder E-POSTBRIEF Nutzer eindeutig identifiziert werden kann, ist die Wahl einer Wunschadresse nicht möglich.
Schritt 2: Drucken Sie Ihren Postident-Coupon aus.
Am Ende des Online-Registrierungsprozesses wird für Sie zur Durchführung des POSTIDENT-Verfahrens ein Coupon erstellt. Der Coupon wird als PDF generiert. Um ihn lesen und ausdrucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader, den Sie unter www.adobe.de herunterladen können. Drucken Sie Ihren POSTIDENT-Coupon bitte aus.
Schritt 3: Führen Sie das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post durch.
Sie benötigen dazu Ihren ausgedruckten POSTIDENT-Coupon aus dem Online-Registrierungsprozess und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Legen Sie die Unterlagen einfach einem Mitarbeiter vor. Dieser überprüft die von Ihnen gemachten Angaben anhand Ihres Ausweises. Das POSTIDENT-Verfahren ist für Sie völlig kostenfrei.
Filialen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Schritt 4: Sie werden freigeschaltet und um Bestätigung Ihrer Adresse gebeten.
Nach erfolgreicher Übermittlung der POSTIDENT-Unterlagen werden Sie freigeschaltet und erhalten einen Begrüßungsbrief. Zusätzlich werden Sie per SMS über die Freischaltung informiert. Den E-POSTBRIEF können Sie dann sofort und uneingeschränkt nutzen.
In einem weiteren Brief erhalten Sie noch eine so genannte AdressTAN zur Bestätigung Ihrer Adresse. Sie können diese AdressTAN im E-POSTBRIEF Portal unter „Mein Konto”, „Persönliche Daten” eingeben und damit Ihre Adresse bestätigen.
Schritt 5: Jetzt können Sie den E-POSTBRIEF nutzen.
Melden Sie sich mit Ihrer E-POSTBRIEF Adresse und Ihrem selbst gewählten Passwort im Portal an.
Hinweis: Nach Abschluss der Online-Registrierung und vor der endgültigen Freischaltung Ihres Nutzerkontos können Sie sich mit Ihrer E-POSTBRIEF Adresse und Ihrem Passwort im E-POSTBRIEF Portal anmelden, um Vertragsunterlagen und POSTIDENT-Coupons gegebenenfalls noch einmal herunterzuladen.
Der Registrierungsprozess für Geschäftskunden
(z.B. Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände):
Bei der Portal Registrierung als Geschäftskunde durchlaufen Sie bis zur Freischaltung die folgenden Prozessschritte: die Online-Registrierung, den Ausdruck der Vertragsunterlagen und das POSTIDENT-Verfahren.
Bevor Sie mit der Online-Registrierung beginnen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Unterlagen & Informationen zusammenzutragen bzw. bereitzustellen:
- Angaben aus Ihrem Registerauszug, wie z.B. Ihre Registernummer und Registerort, gesetzliche Vertreter Ihres Unternehmens und Vertretungsregelungen.
- Falls Ihr Unternehmen nicht in einem hoheitlichen Register eingetragen ist, wird Ihnen am Ende der Registrierung auf Basis der eingegebenen Daten eine Identitätsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese dient zur Selbstauskunft zu Ihrem Unternehmen.
- Ihre Zahlungsdaten (Bankverbindungsdaten oder Rechnungsanschrift).
- Ihre Kundennummer (EKP-Nr.) der Deutschen Post (sofern vorhanden).
- Kontaktdaten Ihrer Administratoren (Sie können bis zu 3 Personen berechtigen Ihr E-POSTBRIEF Nutzerkonto zu verwalten und pflegen. Bitte halten Sie von diesen Personen Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mailadresse und Mobilfunknummer bereit.).
- Kontaktdaten eines Ansprechpartners in Ihrem Unternehmen für Rückfragen durch den Kundenservice.
- Einen PDF-Reader und einen Drucker zum Ausdrucken der Vertragsunterlagen.
Die Online-Registrierung gliedert sich in die folgenden Schritte:
Schritt 1: Firmendaten eingeben
Wählen Sie im Registrierungsformular zunächst die Rechtsform des Unternehmens aus und geben Sie anschließend Ihre Firmendaten ein. Alle Angaben müssen sich auf den Hauptsitz oder Ihre deutsche Hauptniederlassung beziehen. Bei Erfassung von mehreren gesetzlichen Vertretern können Sie gleichzeitig die Reihenfolge festlegen, wie diese später im öffentlichen Verzeichnis erscheinen. Sofern Ihr Unternehmen in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) eingetragen ist, achten Sie bitte auf Übereinstimmung mit den dort hinterlegten Daten.
Schritt 2: Produktpaket und Subdomain wählen
Als Geschäftskunde wählen Sie eine eigene Subdomain aus. Sie können entweder Ihre bestehende de-Domain als Subdomain auswählen, eine Subdomain ohne vorhandene de-Domain beantragen oder Ihre Nicht-de-Domain als zweiteilige Subdomain übernehmen. In jedem Fall muss Ihre Subdomain einen direkten Bezug zum Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation aufweisen (z.B. @musterfirma.epost.de).
Hinsichtlich des Produktpakets steht derzeit allen Geschäftskunden ein Basis-Paket zur Verfügung. Dieses beinhaltet 10 Mitarbeiter- und drei Administratorenkonten zum monatlichen Grundpreis von 2,50 €.
Schritt 3: Zahlungsdaten angeben
Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart (Rechnung oder Lastschrift). Wenn Sie die Zahlungsart „Lastschrift“ gewählt haben, wird der monatliche Rechnungsbetrag in Höhe von 2,50 € zuzüglich angefallener Transaktionskosten von Ihrem Konto abgebucht. Bei Zahlung per Rechnung müssen Sie jeden Monat den Ausgleich Ihrer Rechnung per Überweisung sicherstellen. Zudem können Sie eine von Ihrer Firmenanschrift abweichende Rechnungsadresse festlegen.
Schritt 4: Administratoren festlegen
Zur Administration Ihres Geschäftskundenkontos müssen Sie mindestens einen Administrator benennen. Der Administrator ist die Person im Unternehmen, die für die Verwaltung Ihrer Mitarbeiterpostfächer und für die Änderung von Stammdaten und Vertragsdaten verantwortlich ist. Wichtig: Bitte bestimmen Sie möglichst zwei oder drei besonders vertrauenswürdige Personen als Administratoren, um auch beispielsweise Urlaubsvertretungen sicherstellen zu können. Als Administrator können auch die bereits festgelegten gesetzlichen Vertreter oder Vertragsunterzeichner ausgewählt werden. Zudem wird der erste Administrator automatisch als vorläufiger Rechnungsempfänger bestimmt.
Schritt 5: Daten bestätigen
Alle in den bisherigen Registrierungsschritten erfassten Daten werden Ihnen in einer Übersicht angezeigt. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, die Daten zu bestätigen oder ggf. zu ändern. Zur Änderung der Daten klicken Sie einfach auf den angezeigten Link, der zum entsprechenden Registrierungsschritt leitet.
Schritt 6: Registrierung abschließen
Zum Abschluss der Registrierung werden Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen inklusive der POSTIDENT-Coupons zum Herunterladen bereitgestellt.
Ausdrucken und Unterschreiben
Drucken Sie anschließend alle notwendigen Unterlagen aus. Im nächsten Schritt unterschreibt/unterschreiben die in der Online-Registrierung benannte/-n, vertretungsberechtigte/-n Person/Personen Ihres Unternehmens das Vertragsformular.
POSTIDENT-Verfahren
Die Vertragsunterzeichner führen das POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale durch. Dazu benötigt jeder einzelne die ausgedruckten Unterlagen aus dem Registrierungsprozess, den unterzeichneten Vertrag und jeweils einen Personalausweis. Filialen in Ihrer Nähe, die das POSTIDENT-Verfahren durchführen, finden Sie unter www.deutschepost.de/postident-filialen.
Erste Nutzung
Nachdem der Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, werden Ihre Angaben durch den Kundenservice der Deutschen Post noch einmal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erhält Ihr Unternehmen und die festgelegten Administratoren die Zugangsdaten zu Ihrem E-POSTBRIEF Nutzerkonto. Er kann nun für Ihre Mitarbeiter E-POSTBRIEF Nutzerkonten und E-POSTBRIEF Adressen anlegen. Nach einer Aktivierungszeit von etwa 15 Minuten sind die Adressen freigeschaltet. Nun können Sie E-POSTBRIEFE senden und empfangen.
Was ist das POSTIDENT-Verfahren?
POSTIDENT bietet Ihnen die sichere, persönliche Identifikation von natürlichen Personen durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG. Zur Durchführung des POSTIDENT-Verfahrens wenden Sie sich an eine Postfiliale in Ihrer Nähe und legen folgende Unterlagen vor:
- Ihren bei der Registrierung generierten ausgedruckten POSTIDENT-Coupon
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
Filialen in Ihrer Nähe finden Sie hier
Anforderungen an das Passwort
Das Passwort, das Sie verwenden möchten, sollte aus Gründen der Sicherheit folgende Kriterien erfüllen:
- Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- Es muss mindestens ein Zeichen in Großbuchstaben und ein Zeichen in Kleinbuchstaben enthalten (a-z, A-Z).
- Es muss mindestens eine Ziffer (0-9) oder ein Sonderzeichen (z.B. +, $, !, ?, #) enthalten
Zu Ihrer Sicherheit: Wir empfehlen die Verwendung eines Passwortes mit der Sicherheitsstufe "hoch". Um diese Sicherheitsstufe zu erreichen, verwenden Sie möglichst viele unterschiedliche Zeichen. Selbstverständlich können Sie auch mit einem selbst gewählten Passwort, das nicht allen Sicherheitsanforderungen entspricht, fortfahren. Ein Passwort mit der Sicherheitstufe "niedrig" ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Alles zur Anmeldung
Vergabe der E-POSTBRIEF Adresse
Um die Eindeutigkeit der E-POSTBRIEF Adresse und somit die Eindeutigkeit der Nutzeridentitäten zu gewährleisten, werden die E-POSTBRIEF Adressen nach den folgenden Regeln gebildet:
Privatkunde:
<Vorname>.<Nachname>.<Nummer>@epost.de
Geschäftskunden
<Local-Part>@<Subdomain>.epost.de
<Local-Part>:
Der Local-Part der primären E-POSTBRIEF Adresse wird bei der Erstanlage aus Vor- und Nachnamen (‘<vorname>.<nachname>’) des Administrators gebildet. Den Local-Part aller weiteren E-POSTBRIEF Adressen können Sie frei wählen.
<Subdomain>:
- Haben Sie eine entsprechende DENIC-Domain (Deutsches Network Information Center; www.denic.de) auf den Firmennamen registriert, kann diese als Subdomain übernommen werden. (Beispiel: „muster.de” → „muster.epost.de”)
- Haben Sie eine andere Top-Level-Domain auf den Firmennamen registriert (.com, .net, .org, .eu), kann diese als zweistellige Subdomain übernommen werden.
(Beispiel: „muster.com” → „muster.com.epost.de”) - Haben Sie keine Internet-Domain, kann eine Subdomain frei gewählt und unter folgenden Bedingungen durch den Kundenservice vergeben werden:
- Die frei gewählte Subdomain weist einen klaren Bezug zum Firmennamen, zum Tätigkeitsbereich oder zu ausländischen Domains auf, unter denen Ihre Firma tätig ist.
- Die frei gewählte Subdomain ist zum Zeitpunkt der Vergabe durch den Kundenservice nicht als DENIC-Domain auf einen anderen Firmenkunden registriert.
Fragen zum Passwort
(gilt nicht für Geschäftskunden)
Das Passwort haben Sie bei der Registrierung selbst gewählt. Bitte bewahren Sie es sorgfältig auf und geben Sie es nicht an Dritte weiter. Wenn Sie später auch persönliche Zertifikate nutzen, wird das Passwort gleichzeitig auch als Anmeldepasswort verwendet.
Wie ändere ich mein Passwort?
Sie sollten Ihr Passwort aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen ändern. Dies können Sie wie folgt tun:
- Melden Sie sich mit Ihrem bisherigen Passwort an.
- Klicken Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto”.
- Wählen Sie dann den Bereich „Zugangsdaten”.
- Auf der Seite „Zugangsdaten” finden Sie die Funktion „Passwort ändern”. Die Änderung des Passworts erfolgt durch einfache Eingabe des alten Passworts. Anschließend geben Sie das neue Passwort ein und bestätigen es. Mit der Änderung des Passworts ändern Sie gleichzeitig auch das Passwort für die Zertifikatsnutzung, da die Passwörter identisch sind.
Was tue ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Privatkunden:
Wenn Sie Ihr Paswort vergessen haben, können Sie es mit Hilfe des Entsperrpasswortes zurücksetzen. Dieses haben Sie mit dem E-POSTBRIEF Begrüßungsschreiben postalisch erhalten.
Sie können Ihr Passwort wie folgt zurücksetzen:
- Klicken Sie auf der Anmeldemaske zum E-POSTBRIEF Portal auf „Passwort vergessen“. Sie werden nun aufgefordert, Ihr Entsperrpasswort einzugeben.
- Geben Sie nun Ihr Entsperrpasswort ein.
Hinweis: Entsperrpasswörter sind nur einmal gültig. Nach jeder Passwortrücksetzung lassen wir Ihnen automatisch ein neues Entsperrpasswort per Post zukommen. - Legen Sie ein neues Passwort für Ihr E-POSTBRIEF Nutzerkonto fest.
Sie können sich nun wie gewohnt mit Ihrer E-POSTBRIEF Adresse und dem neuen Passwort einloggen.
Sollten Sie das entsprechende Dokument verlegt haben, können Sie können Sie auf der Anmeldemaske über die Option „Passwort vergessen“ unter „Entsperrpasswort neu anfordern“ selbstständig ein neues Entsperrpasswort beantragen. Im nächsten Schritt werden Sie dazu aufgefordert ein Sicherheitszeichen einzugeben. Abschließend ist die Eingabe einer HandyTAN erforderlich. Ihr neues Entsperrpasswort wird Ihnen danach
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zur Eingabe des neuen Entsperrpasswortes nicht an Ihrem E-POPSTBRIEF Benutzerkonto anmelden können.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Zertifikat beantragen, ist das Passwort auch für die Verwendung Ihrer Zertifikate als persönliches Anmeldepasswort gültig. Wenn Sie nun beim Verlust Ihres Passworts auch Ihr Entsperrpasswort verloren haben, können Sie persönlich verschlüsselte Nachrichten nicht mehr entschlüsseln. Die persönlich verschlüsselten Nachrichten bleiben erhalten, Sie können diese allerdings nicht mehr einsehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, ein neues Zertifikat anzufordern, um künftig Nachrichten erneut persönlich verschlüsseln und signieren zu können.
Geschäftskunden:
Passwörter für Mitarbeiteraccounts können durch den Administrator des E-POSTBRIEF Portals zurückgesetzt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Administrator im Unternehmen. Über den Menüpunkt „Administration“ und „Mitarbeiter“ kann das Passwort zurückgesetzt werden. Falls ein Administrator sein Passwort vergessen hat, kann dieser zur Passwortrücksetzung sein Entsperrpasswort nutzen. Das Entsperrpasswort haben Sie mit dem E-POSTBRIEF Begrüßungsschreiben postalisch erhalten.
Bitte beachten Sie: das Entsperrpasswort verliert nach einmaliger Nutzung seine Gültigkeit. Danach wird automatisch ein neues Entsperrpasswort versandt.
Sollten Sie als Administrator das Dokument mit dem Entsperrpasswort verlegt haben, können Sie auf der Anmeldemaske über die Option „Passwort vergessen“ unter „Entsperrpasswort neu anfordern“ selbstständig ein neues Entsperrpasswort beantragen. Im nächsten Schritt werden Sie dazu aufgefordert ein Sicherheitszeichen einzugeben. Abschließend ist die Eingabe einer HandyTAN erforderlich. Ihr neues Entsperrpasswort wird Ihnen danach postalisch zugesandt.
Normaler und hoher Ident-Nachweis
Innerhalb des E-POSTBRIEFS gibt es zwei Arten von Ident-Nachweisen: „normal” und „hoch”. Für den Versand von E-POSTBRIEFEN und bestimmte Funktionen ist der Ident-Nachweis „hoch” zu Ihrer eigenen Sicherheit zwingend erforderlich.
Ident-Nachweis „Normal”:
Bei Ihrer Anmeldung finden Sie die Voreinstellung Ident-Nachweis „normal” vor. Hier melden Sie sich lediglich mit „Anmeldename” und „Passwort” beim E-POSTBRIEF an.
Ident-Nachweis „Hoch”:
Um in den Ident-Nachweis „Hoch” zu wechseln, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Wählen Sie direkt beim Anmelden die Option Ident-Nachweis „hoch” und geben Sie wie üblich Ihre E-POSTBRIEF Adresse und Ihr selbst gewähltes Passwort an. Im Zuge der Anmeldung bekommen Sie zusätzlich per SMS eine HandyTAN auf Ihr Mobiltelefon geschickt. Geben Sie die HandyTAN ein, um die Anmeldung mit dem Ident-Nachweis „hoch” abzuschließen.
- Wenn Sie mit dem Ident-Nachweis „normal” angemeldet sind, können Sie unter „Mein Konto” durch Aufruf der Funktion „Ident-Nachweis wechseln” selbstständig in den hohen Ident-Nachweis wechseln. Sie bekommen dann ebenfalls per SMS eine HandyTAN auf Ihr Mobiltelefon geschickt. Geben Sie die HandyTAN in das neu geöffnete Fenster ein, um den hohen Ident-Nachweis zu aktivieren.
- Der Versand von E-POSTBRIEFEN und bestimmte Funktionen können nur über den Ident-Nachweis „hoch” ausgeführt werden. In diesen Fällen erhalten Sie automatisch eine HandyTAN per SMS. Nach erfolgreicher Eingabe der HandyTAN ist der hohe Ident-Nachweis aktiviert und die Aktion kann durchgeführt werden.
Hinweis: Der Ident-Nachweis wird nach 15 Minuten Inaktivität aus Sicherheitsgründen automatisch auf „normal” zurückgesetzt. Erfordert dann eine Aktion einen hohen Ident-Nachweis, wird von Ihnen erneut die Eingabe einer HandyTAN zum Wechsel in den hohen Ident-Nachweis gefordert.
Das Postfach und seine Funktionen
Innerhalb des Dienstes stehen für Privatkunden sowohl für E-POSTBRIEFE als auch für den Faxversand und das Versenden von E-Mails vielfältige nützliche Funktionen zur Verfügung.
E-POSTBRIEFE (empfangen, senden, beantworten, weiterleiten, löschen etc.)
Verfassen/Senden: Wenn Sie sich in Ihrem Briefkasten befinden, können Sie auf den Button „E-POSTBRIEF schreiben” klicken und so einen E-POSTBRIEF schreiben. Klicken Sie abschließend auf „Senden”, um den E-POSTBRIEF abzuschicken. Im Ordner „Entwürfe” können Sie die E-POSTBRIEFE ablegen, die Sie später versenden möchten.
Siehe: Ordner und Ordnerstruktur
Empfangen: Ihre E-POSTBRIEFE empfangen Sie in Ihrem persönlichen „Briefkasten”. Hier können Sie selbstverständlich über die Funktion „Neuen Ordner anlegen” Ihre empfangenen E-POSTBRIEFE sortieren und verwalten.
E-Mail (empfangen, senden, beantworten, weiterleiten, löschen etc.)
(gilt nicht für Geschäftskunden)
Wechseln Sie oben links in der Vertikal-Leiste (Sidebar) zwischen Ihrem E-POSTBRIEF und Ihrem E-Mail- und Fax-Bereich.
Verfassen/Senden: Wenn Sie sich angemeldet haben und sich in Ihrem Eingang für E-Mail & Fax befinden, können Sie auf den Button „E-Mail verfassen” klicken und so eine E-Mail verfassen. Klicken Sie abschließend auf „Senden”, um die E-Mail abzuschicken.
E-Mail-Postfach einbinden
Melden Sie sich zunächst bei Ihrem Nutzerkonto an und wählen Sie dann oben den Menüpunkt „Mein Konto” aus. Wählen Sie danach im linken Seitenbereich die Punkte „Portaleinstellungen” und „E-Mail-Konten” aus. Klicken Sie auf „Neues Postfach einbinden”.
Um Ihr bestehendes E-Mail-Konto einzubinden, führen Sie nun folgende Schritte aus:
- Im Feld „Bezeichnung” können Sie für das E-Mail-Konto einen beliebigen Namen eintragen.
- Feld „Eingangsserver/Port” geben Sie zunächst die POP3-Adresse Ihres E-Mail-Anbieters an, von dem Sie E-Mails empfangen.
Verschlüsselter oder unverschlüsselter Empfang? Wir empfehlen die Verschlüsselung. Dazu tragen Sie bei Port 995 ein. Um Daten dann auch verschlüsselt zu empfangen, aktivieren Sie weiter unten zusätzlich die verschlüsselte Verbindung (SSL/TLS).
Für den unverschlüsselten Empfang tragen Sie bei Port 110 ein.
(Die Verwendung der geeigneten Portnummer hängt von der Unterstützung Ihres E-Mail-Providers ab.)
- Bei E-Mail-Adresse tragen Sie die E-Mail-Adresse Ihres bestehenden E-Mail-Kontos ein.
- Tragen Sie in das folgende Feld den Nutzernamen Ihres E-Mail-Kontos ein. Meistens ist dies Ihre E-Mail-Adresse. Manchmal ist es aber auch nur der Teil Ihrer E-Mail-Adresse, der vor dem @-Zeichen steht.
- Abschließend tragen Sie das Passwort Ihres E-Mail-Kontos ein und bestätigen diese Eingabe.
Weiter unten können Sie außerdem noch entscheiden, ob Ihre E-Mails nach dem Abrufen auf dem Server des E-Mail-Providers bleiben sollen. Wenn Sie „nein” auswählen, werden alle abgerufenen Nachrichten auf dem Server gelöscht.
Hinweis: Das E-POSTBRIEF Portal verschickt keine E-Mails vom Server Ihres E-Mail-Providers. Deshalb erhalten Sie für den Versand von E-Mails Ihre eigene Absenderadresse. Entsprechend der E-POSTBRIEF Adresse lautet sie: Vorname.Name@dp-mail.de.
Für den Empfang Ihrer E-Mails ändert sich rein gar nichts. Sie erhalten E-Mails weiterhin unter Ihrer bisherigen E-Mail-Adresse. Niemand muss also darüber informiert werden, dass Sie Ihre Mails ab sofort über das E-POSTBRIEF Portal abfragen.
Angaben zu den POP3-Adressen einiger E-Mail-Provider (ohne Gewähr):
- 1&1: pop.1und1.de
- Alice: pop3.alice.de
- Arcor: pop3.arcor.de
- Freenet: mx.freenet.de
- GMX: pop.gmx.net
- Google: pop.googlemail.com
- Hotmail: pop3.live.com
- KabelBW: pop.kabelbw.de
- NetCologne: pop3.netcologne.de
- Strato: pop3.strato.de
- T-Online: popmail.t-online.de (Hinweis: Zur Einbindung eines T-Online Postfachs benötigen Sie das E-Mail-Paket von T-Online.)
- Unitymedia: pop.unitybox.de
- Web.DE: pop3.web.de
- Yahoo: pop.mail.yahoo.de
Welche Zusatzleistungen gibt es für E-POSTBRIEFE?
E-POSTBRIEFE können Sie als Standard ohne Zusatzleistungen oder mit diversen Zusatzleistungen versenden. Zusatzleistungen gibt es sowohl für elektronische wie auch für klassische E-POSTBRIEFE.
Zusatzleistung: Einschreiben Einwurf
Bei der Zusatzleistung „Einschreiben Einwurf” erhalten Sie als Absender eine Versandbestätigung und eine Zustellbestätigung:
- Die „Versandbestätigung” erhalten Sie, sobald Ihre Nachricht vom System versendet wurde.
- Die „Zustellbestätigung” erhalten Sie nach der Zustellung der Nachricht in den elektronischen Briefkasten des Empfängers.
Zusatzleistung: Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Bei der Zusatzleistung „Einschreiben mit Empfangsbestätigung” erhalten Sie als Absender neben der Versand- und Zustellbestätigung auch eine Empfangsbestätigung. Das Einschreiben mit Empfangsbestätigung muss vom Empfänger angenommen werden, erst dann kann er es vollständig öffnen. Lehnt der Empfänger das E-POSTBRIEF Einschreiben mit Empfangsbestätigung ab, so werden Sie als Absender darüber entsprechend informiert.
Zusatzleistung: Persönlich verschlüsselt
Alle elektronischen Briefe werden automatisch verschlüsselt. Die Nutzung modernster Verschlüsselungstechnologien sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit. So können unberechtigte Dritte den E-POSTBRIEF weder lesen noch verändern.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit E-POSTBRIEFE „persönlich verschlüsselt” und damit mit eigenem Zertifikat zusatzverschlüsselt zu versenden. Voraussetzung: Sowohl Sender als auch Empfänger haben die entsprechenden Zertifikate, die sie unter „Mein Konto” ? „Zertifikate” anfordern können, und verfügen somit jeweils über zwei sich ergänzende Schlüssel: einen öffentlichen Schlüssel (Public Key) für das Verschlüsseln der Nachrichten und einen privaten Schlüssel (Private Key) für das Entschlüsseln der Nachrichten.
Beim Versenden eines „persönlich verschlüsselten” Briefs verwendet der Absender für die Verschlüsselung den öffentlichen Schlüssel des Empfängers. Dieser ist im öffentlichen Adressverzeichnis des Portals hinterlegt. Der Empfänger muss zum Öffnen der „persönlich verschlüsselten” Nachricht dann seinen privaten Schlüssel verwenden, der nur ihm zugänglich ist.
Die zusätzliche Option „persönlich verschlüsselt” lässt sich am besten als „Tresor-im-Tresor-Verfahren” beschreiben: Der Absender schließt die Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers quasi nochmals in einem weiteren Tresor im Tresorraum ein. Der Empfänger wiederum kann nur mit seinem persönlichen (privaten) Schlüssel diesen zweiten Tresor öffnen – sprich die Nachricht entschlüsseln.
Hinweis: Diese Zusatzoption ist nur verfügbar, wenn sowohl Absender als auch Empfänger persönliche Zertifikate beantragt haben und ihnen diese ausgestellt wurden.
Zusatzleistung: Persönlich signiert
Alle E-POSTBRIEFE werden automatisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Damit bestätigt die Deutsche Post als unbeteiligter Dritter dem Empfänger, dass der E-POSTBRIEF für ihn bestimmt ist, tatsächlich vom angegebenen Absender stammt und seit dem Absenden unverändert und vollständig geblieben ist. Diese qualifizierte elektronische Signatur der Deutschen Post dient dazu, die Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Sicherheit des Kommunikationsaktes nachzuweisen. Sie ersetzt nicht die persönliche Unterschrift des Absenders.
Die Nutzer haben zusätzlich die Möglichkeit, jeden E-POSTBRIEF auch „persönlich” zu signieren und damit dem Empfänger nochmals persönlich und aktiv zu bestätigen, dass der E-POSTBRIEF tatsächlich von ihm und keinem anderen stammt und auch keine Veränderung erfahren hat. Voraussetzung für die Anwendung der persönlichen Signatur: Der Sender verfügt über ein entsprechendes Zertifikat (Class 2), das er unter „Mein Konto → Portaleinstellungen → Zertifikate” anfordern kann.
Um die „persönliche” Signatur beim Versenden von Nachrichten zu aktivieren, muss der Nutzer sein Passwort eingeben.
Hinweis: Diese Zusatzleistung ist nur verfügbar, wenn von Ihnen persönliche Zertifikate beantragt und ausgestellt wurden.
Empfangsbestätigung beim „Einschreiben mit Empfangsbestätigung”
Haben Sie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung erhalten, finden Sie im Eingang Ihres Briefkastens eine Nachricht vor. Von dieser Nachricht sehen Sie zunächst nur den Absender und den Betreff.
Beim Öffnen des Einschreibens mit Empfangsbestätigung werden Sie aufgefordert, dieses anzunehmen. Hierzu müssen Sie mit dem Ident-Nachweis „hoch” angemeldet sein.
Wird die Nachricht angenommen, so erhalten Sie vollständigen und dauerhaften Zugriff auf die Nachricht und der Absender wird über die Annahme informiert. Lehnen Sie das Einschreiben ab, wird es aus Ihrem Briefkasten entfernt und der Absender über die Ablehnung informiert.
Der Absender eines „Einschreibens mit Empfangsbestätigung” erhält somit nach Annahme oder Ablehnung die entsprechende Bestätigung als E-POSTBRIEF zugestellt.
Hinweis: Mit Annahme bzw. Ablehnung ist hier natürlich nicht der Inhalt des Schreibens gemeint, sondern vielmehr die Zustellung und der Erhalt der Nachricht. Sie nehmen also nicht das an, was Ihnen in dem Schreiben ggf. angeboten wird, sondern bestätigen lediglich, dass Ihnen das Schreiben zugegangen ist und Sie es zur Kenntnis genommen haben. Dies entspricht dem klassischen Einschreiben mit Rückschein bei postalischer Zustellung.
Fax-Versand
(gilt nicht für Geschäftskunden)
Als Nutzer haben Sie die Möglichkeit, Fax-Nachrichten aus dem Bereich „E-Mail & Fax” zu versenden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über eine persönliche Faxnummer verfügen. Diese können Sie kostenlos im E-POSTBRIEF Portal beantragen.
Eine einzelne Fax-Nachricht darf maximal zehn Seiten umfassen. Bitte beachten Sie, dass Fax-Nachrichten nur an das Festnetz und an 0800-Rufnummern innerhalb Deutschlands versendet werden können.
Hinweis: Für das Beantragen einer Faxnummer klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen anschließend im linken Seitenbereich den Punkt „Kontoübersicht” aus. Auf der nun angezeigten Seite haben Sie unter anderem die Möglichkeit, eine Fax-Nummer für den Versand und Empfang von Fax-Nachrichten zu beantragen.
Versand eines E-POSTBRIEFS mit klassischer Adressierung
Der E-POSTBRIEF bietet einen nahtlosen Übergang zwischen elektronischer und herkömmlicher Schriftkommunikation. E-POSTBRIEFE können auch als klassische Briefe auf dem Postweg zugestellt werden. Hierzu wählen Sie die klassische Adressierung und geben die Postanschrift (Haus- oder Postfachanschrift) des Empfängers an. Im Rahmen des Service für den E-POSTBRIEF wird der Brief gedruckt, kuvertiert und dem Empfänger zugestellt.
Die Zustellung erfolgt beim Absenden im Portal bis 18.00 Uhr in der Regel bereits am nächsten Arbeitstag. Nach 18.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen werden die Briefe in der Regel am übernächsten Arbeitstag zugestellt. Ihre klassischen Schreiben finden Sie nach dem Versand in Ihrem Gesendet-Ordner. Unzustellbare Sendungen werden an Ihre Hausadresse zurückgesandt. Dieser Service kann nur für Empfängeradressen in Deutschland genutzt werden. Sie können auch bei klassischer Zustellung Anhänge mitversenden. Diese werden ebenfalls ausgedruckt und klassisch zugestellt.
E-POSTBRIEFE mit einer Seitenanzahl von maximal drei Seiten werden als Standard-Brief versendet, bei vier bis neun Seiten wird der E-POSTBRIEF als Kompaktbrief und bei zehn oder mehr Seiten als Großbrief geschickt. Mehr als 94 Seiten können nicht versendet werden.
Welche Zusatzleistungen gibt es bei klassischer Zustellung
Für den E-POSTBRIEF mit klassischer Adressierung gibt es die Zusatzleistungen Einschreiben und Einschreiben Einwurf. Beim Einschreiben kann zusätzlich Rückschein und Eigenhändig gewählt werden.
Beim Einschreiben erfolgt die Auslieferung Ihrer Sendung nur gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten. Die Unterschrift wird elektronisch erfasst und kann von Ihnen im Internet eingesehen werden. Bei der Zusatzleistung Rückschein erfolgt die Empfangsbestätigung für ein Einschreiben zusätzlich auf einem separaten Beleg, den wir umgehend an Sie zurücksenden. Dieser Beleg hat aufgrund der Originalunterschrift des Empfängers die Beweiskraft einer Urkunde. Mit der Zusatzleistung Eigenhändig stellen Sie bei einem Einschreiben sicher, dass die Sendung nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten übergeben wird. Beim Einschreiben Einwurf wird die Auslieferung der Sendung in den Hausbriefkasten oder das Postfach des Empfängers durch die Unterschrift des Zustellers bestätigt.
Was ist bei klassischer Zustellung von Anhängen zu beachten?
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF an eine „klassische“ Postadresse versenden möchten, können Sie Anhänge im PDF- oder JPEG-Format hochladen, die wir für Sie ausdrucken und zustellen. Dabei können Sie wählen, ob wir Ihren E-POSTBRIEF und die Anhänge schwarz-weiß oder in Farbe drucken sollen. Wenn Sie außerdem die Zusatzleistung „Im C4-Umschlag” wählen, werden die Seiten ungefaltet versandt.
Die erste Seite des E-POSTBRIEFS ist immer das Anschreiben, das zusätzlich zum Anhang versandt wird. Möchten Sie beispielsweise einen zweiseitigen Anhang versenden, so umfasst Ihr E-POSTBRIEF insgesamt drei Seiten (eine Seite Anschreiben und zwei Seiten Anhang). Anhänge alleine können Sie auf klassischem Wege nicht versenden.
Falls Ihre Anhänge ein nicht unterstütztes Format aufweisen (Anhänge müssen in PDF bis Version 1.4, vorzugsweise PDF/A-1b, vorliegen.), nicht die richtige Seitengröße DIN-A4 mit entsprechenden Seitenrändern haben (z.B. DIN-A3 oder DIN-A5 Format) oder Elemente enthalten, die nicht druckbar sind (z.B. Media-Dateien oder mit Passwörtern geschützte Bereiche), können sie nicht ausgedruckt werden. Sie erhalten dann bei der Vorschau bzw. beim Versand eine Fehlermeldung.
Für einen qualitativ hochwertigen Druck sollte der obere, der rechte und der untere Seitenrand jeweils 2,5 mm betragen, der linke Rand 12 mm. Falls PDF-Anhänge nicht gedruckt werden können, wenn z.B. die Seiteninhalte über die druckbaren Bereiche der Seite hinausgehen, werden Bilder oder Texte auf die Seitengröße skaliert. Bevor Sie Ihren E-POSTBRIEF abschicken, sollten Sie daher unbedingt in der Druckvorschau das voraussichtliche Druckbild prüfen. Falls Sie Schriftarten verwenden, die wir nicht unterstützen, werden diese durch Arial ersetzt. Zurzeit werden folgende Schriftarten unterstützt: Arial, Times New Roman, Courier New, Tahoma.
Ordner und Ordnerstruktur
Ordner beim E-Postbrief
Innerhalb des Eingangs im Bereich „E-POSTBRIEFE” stehen Ihnen folgende Standardordner zur Verfügung: „Briefkasten”, „Entwürfe”, „Gesendet”, „Quarantäne” und „Papierkorb”. Diese Standardordner können nicht geändert oder gelöscht werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere persönliche Ordner anzulegen, zu bearbeiten und zu löschen.
Ordner bei E-Mails & Fax
Innerhalb des Eingangs im Bereich E-Mails & Fax stehen Ihnen folgende Standardordner zur Verfügung: „Posteingang”, „Entwürfe”, „Gesendet”, „Spam”, „Quarantäne” und „Papierkorb”. Diese Standardordner können nicht geändert oder gelöscht werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere persönliche Ordner anzulegen, zu bearbeiten und zu löschen.
E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word
Was ist das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word und welche Vorteile bietet es mir?
Mit dem E-POSTBRIEF Add-In können Sie E-POSTRBRIEFE direkt aus der vertrauten Textumgebung von Microsoft Word verschicken. Häufig verwendete Formulare wie z. B. Rechnungen können Sie so direkt nach der Erstellung ohne Umwege versenden. Um das Add-In nutzen zu können, benötigen Sie eine E-POSTBRIEF Adresse und Microsoft Word.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Leicht zu installieren: Das Add-In ist sofort einsetzbar.
- Einfachste Bedienung: Nur zwei Klicks sind nötig.
- Ohne Umweg: E-POSTBRIEFE direkt aus der Textumgebung versenden.
Wo erhalte ich das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word?
Das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word steht Portalkunden unter www.epost.de/downloads zur Verfügung. Im Downloadbereich finden Sie jeweils eine Version für Privatkunden und eine für Unternehmen.
Wie installiere ich das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word?
Laden Sie unter www.epost.de/downloads die Datei „E-Postbrief_Add_in_fuer_Microsoft_Word.exe“ herunter. Speichern Sie die Datei auf Ihrer Festplatte. Mit Doppelklick auf die Datei starten Sie anschließend den Set-Up Assistenten für das E-POSTBRIEF Add-In. Der Willkommens-Bildschirm öffnet sich. Nach Klick auf die Schaltfläche „Weiter“ können Sie wahlweise das Installationsverzeichnis der E-POSTBRIEFE Komponente oder den vorgeschlagenen Installationspfad auswählen.
Nutzer der Microsoft-Office Versionen 2003 und 2010 haben zudem die Möglichkeit festzulegen, ob das Programm allen Benutzern des Rechners oder nur dem aktuell angemeldeten Benutzer zur Verfügung stehen soll. Mit Klick auf „Weiter“ wird der eigentliche Installationsvorgang gestartet. Schließen Sie nach erfolgreicher Installation den Set-Up Assistenten.
Das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word steht Ihnen nun zur Verfügung. Sie finden es bei der Microsoft Office Version 2003 im Menüpunkt „Datei“, bei den Microsoft Office Versionen 2007 und 2012 unter „Add-Ins“.
Hinweis: Während der Installation werden ggf. benötigte Microsoft Systemkomponenten mitinstalliert, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner vorhanden und notwendig zum Benutzen des Add-Ins sind (z. B. das XPS Paket bei Windows XP).
Falls Sie das Add-In nicht vorfinden überprüfen Sie im Menüpunkt „Ansicht / Symbolleisten“, ob die Menüleiste „E-POSTBRIEF“ aktiviert ist. Sollten Sie auch dort den Menüpunkt nicht finden, so wiederholen Sie die Installation und stellen Sie sicher, dass das Add-In fehlerfrei installiert ist.
Wie werden E-POSTBRIEFE aus Microsoft Word grundsätzlich erstellt?
Das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word ermöglicht die Erstellung von E-POSTBRIEF Anhängen aus der Anwendung Microsoft Word. Erstellte Word-Dokumente werden dabei in PDF-Formate konvertiert und nach dem Log-in in das E-POSTBRIEF Portal automatisch an einen E-POSTBRIEF angehangen.
Wie versende ich einen E-POSTBRIEF aus Microsoft Word?
Um einen E-POSTBRIEF aus Word heraus zu versenden, starten Sie Microsoft Word und erstellen das zu versendende Dokument.
Wählen Sie in der Menüleiste den Eintrag: „Als E-POSTBRIEF versenden“. Das Word Dokument wird automatisch in ein PDF konvertiert. Nach erfolgreicher Konvertierung haben Sie folgende Optionen:
- „PDF-Vorschau“ (empfohlen), um sich das Ergebnis der Generierung anzusehen. Das erstellte Dokument wird mit dem voreingestellten PDF Viewer angezeigt. Sollten Sie keinen PDF Viewer installiert haben, wird der Button „PDF-Vorschau“ nicht angezeigt.
- „PDF-Dokument speichern“ (optional), um das PDF Dokument zu speichern bevor Sie es versenden.
Mit Klick auf „Weiter“ wird der Browser mit der Anmeldemaske des E-POSTBRIEF Portals geöffnet. Geben Sie hier Ihre E-POSTBRIEF Adresse und Ihr Passwort ein. Sie werden nun automatisch mit hohem Ident-Nachweis angemeldet. Daher müssen Sie nach der Anmeldung eine HandyTAN eingeben, die wir Ihnen auf Ihr Mobiltelefon senden. Nach erfolgreicher Eingabe der HandyTAN werden Sie zum Versand des E-POSTBRIEFES weitergeleitet. Das PDF Dokument wird dem E-POSTBRIEF dabei automatisch als Anhang hinzugefügt. Wenn Sie das Programm nach erfolgreichem Versand des E-POSTBRIEFS schließen, werden Sie automatisch abgemeldet.
Hinweise:
- Sollten Sie die notwendigen Eingaben im Portal nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums (voreingestellt: ca. 3 Minuten, u. a. abhängig von der Größe der hochzuladenden PDF Datei) beendet haben, wird die Anmeldung am Portal automatisch beendet. Dieses Verhalten dient dazu immer einen eindeutigen Systemzustand zu gewährleisten.
- Wollen Sie mehrere E-POSTBRIEFE verschicken, können Sie das Add-In auch mehrfach hintereinander aufrufen, ohne dass Sie sich am E-POSTBRIEF Portal erneut anmelden müssen. Die Serienbrief-Funktionalität von Microsoft Word wird jedoch nicht unterstützt.
Wie deinstalliere ich das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word?
Wenn Sie das E-POSTBRIEF Add-In für Microsoft Word deinstallieren möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Klicken Sie auf „Start“ „Systemsteuerung“, „Software“ und wählen dann „E-POSTRBRIEF Add-in für Microsoft Word“ aus und klicken Sie auf „Deinstallation“.
E-POSTIDENT für Privatkunden
Was ist E-POSTIDENT?
E-POSTIDENT ist ein Identifizierungsservice, mit dem E-POSTBRIEF Privatkunden sich im Internet gegenüber Websiteanbietern identifizieren können, wenn die entsprechenden Websites E-POSTIDENT nutzen und den Privatkunden zur Nutzung auffordern. Auf diese Weise können Sie sich als E-POSTBRIEF Nutzer schnell und einfach gegenüber Geschäftspartnern im Internet identifizieren, wo dies sinnvoll und erforderlich ist. E-POSTIDENT erhöht damit die Sicherheit im Internet, z.B. auf Handelsplattformen und im Jugendschutz.
Welche Vorteile bietet mir E-POSTIDENT?
E-POSTIDENT ermöglicht Ihnen mit einem schnellen, einfachen und sicheren Verfahren den Zugriff auf Angebote, die eine Identifikation erfordern, und erleichtert Ihnen die Registrierung auf Websites, die E-POSTIDENT anbieten. Dabei haben Sie als Privatkunde die Kontrolle über die Weitergabe Ihrer Identitätsdaten durch die Deutsche Post, da Sie der Weitergabe erst zustimmen müssen. Die entsprechenden Daten werden Ihnen selbstverständlich vor Ihrer Zustimmung angezeigt.
Wie funktioniert E-POSTIDENT?
Die Identifizierung per E-POSTIDENT läuft in drei Schritten ab:
1. Anmeldung
Eines der teilnehmenden Unternehmen, z.B. eine Bank oder ein Onlineshop bietet Ihnen an, sich per E-POSTIDENT zu identifizieren. Sie starten den Vorgang, indem Sie auf der Website des Unternehmens auf den entsprechenden Button klicken. Dann öffnet sich die E-POSTIDENT Seite. Hier müssen Sie nun Ihre E-POSTBRIEF Adresse und Ihr Passwort eingeben.
2. Sicherheitsprüfung
Sie erhalten automatisch eine HandyTAN auf Ihr Mobiltelefon - genau wie bei der Nutzung des E-POSTBRIEFS. Nachdem Sie die HandyTAN eingegeben haben, können Sie die angeforderten Identitätsdaten prüfen.
3. Zustimmung
Sind die Daten korrekt, geben Sie diese per Mausklick einmalig für das teilnehmende Unternehmen frei. Das E-POSTIDENT Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und Sie werden zur Seite des teilnehmenden Unternehmens zurückgeführt.
Was muss ich tun, um E-POSTIDENT nutzen zu können?
Als bestehender E-POSTBRIEF Kunde können Sie E-POSTIDENT mit Ihrer E-POSTBRIEF Adresse und Ihrem Passwort sofort nutzen.
Sollten Sie noch keine E-POSTBRIEF Adresse besitzen, müssen Sie sich zunächst kostenfrei für den E-POSTBRIEF registrieren. Hierbei werden Sie in einer Postfiliale oder durch einen Zusteller face-to-face per POSTIDENT identifiziert. Nach Abschluss dieser Registrierung und einer erfolgreichen Anmeldung im E-POSTBRIEF Portal steht Ihnen der Identifizierungsservice dann sofort zur Verfügung.
Welche Daten werden bei E-POSTIDENT übermittelt?
Mit E-POSTIDENT geben Sie selbst Identitätsdaten an Ihre Geschäftspartner weiter. Diese können fallspezifisch unterschiedlich sein. Sie sehen aber auf der E-POSTIDENT Website genau, welche Daten im konkreten Fall weitergegeben werden sollen. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie diese Daten senden wollen oder nicht.
An wen werden meine Daten übermittelt?
Daten zu Ihrer Identität geben Sie mit E-POSTIDENT ausschließlich an einen Geschäftspartner Ihrer Wahl weiter. Die Deutsche Post übermittelt nur dann Ihre Identitätsdaten, wenn Sie der Weitergabe an einen bestimmten Geschäftspartner explizit zugestimmt haben. Im Gegensatz zu vielen anderen Diensten haben Sie somit die volle Kontrolle über die Weitergabe Ihrer Daten.
Woher stammen die Daten, die bei E-POSTIDENT übermittelt werden?
Ihre Identitätsdaten stammen aus Ihrer Registrierung für den E-POSTBRIEF. Sie haben diese Informationen entweder selbst erfasst oder sie wurden im Rahmen des initialen POSTIDENT Verfahrens erhoben bzw. von Ihrem Ausweis übertragen. Weitere Daten wie Ihre Handynummer haben Sie uns selbst mitgeteilt und Ihre Volljährigkeit wird anhand Ihres Geburtsdatums ermittelt.
Alle von Ihnen gespeicherten Daten können Sie zudem im Menüpunkt ‚Mein Konto’ im E-POSTBRIEF Portal einsehen.
Bei welchen Unternehmen oder Websites kann ich E-POSTIDENT nutzen?
Als E-POSTBRIEF Kunde können Sie überall, wo Ihnen Geschäftspartner in Zukunft E-POSTIDENT anbieten, direkt nutzen. Eine Übersicht, welche Partner alle schon E-POSTIDENT anbieten, finden Sie unter www.epost.de/partner.
Worin liegt der Unterschied zwischen POSTIDENT und E-POSTIDENT?
Mit POSTIDENT haben Sie sich face-to-face gegenüber einem Mitarbeiter in einer Postfiliale oder einem Zusteller bei der Registrierung für den E-POSTBRIEF identifiziert. In Zukunft können Sie sich gegenüber Geschäftspartnern, die E-POSTIDENT auf ihren Webseiten anbieten, eindeutig und sicher online identifizieren. Hierzu wird nur mit Ihrer Zustimmung auf Ihre Angaben im E-POSTBRIEF System zurückgegriffen.
E-POSTIDENT für Geschäftskunden
Welche Vorteile bietet mir E-POSTIDENT?
Durch E-POSTIDENT können sich Ihre Privatkunden auf Ihrer Website eindeutig identifizieren. Insbesondere bei Angeboten mit Identifikationsvoraussetzung (wie z.B. altersbeschränkte Angebote) können Sie aufgrund der einfachen Identifikation schneller Kunden gewinnen. Zudem minimieren Sie durch den Einsatz von E-POSTIDENT Ihre Geschäftsrisiken, wie z.B. Online-Betrug, Zahlungsausfälle, Prozesskosten bei falsch ausgeführten Transaktionen oder Verstöße gegen Jugendschutz-Gesetze.
Wie funktioniert E-POSTIDENT?
E-POSTIDENT erlaubt es Ihrem Kunden, sich eindeutig zu identifizieren, nachdem er auf Ihrer Website dazu aufgefordert wurde. Dabei wird Ihr Kunde von Ihrer Website auf die E-POSTIDENT Website weitergeleitet, wo er einen einfachen Prozess - bestehend aus drei Schritten - durchläuft: Nach der Eingabe der E-POSTBRIEF Login-Daten und der HandyTAN, die Ihr Kunde erhalten hat, kann er der Weitergabe der bestätigten Identifikationsdaten an Sie zustimmen. In jedem Fall wird Ihr Kunde wieder auf Ihre Website zurückgeleitet und erhält dort die Bestätigung der Transaktion.
Was sind die Voraussetzungen zur Nutzung von E-POSTIDENT?
Um E-POSTIDENT auf Ihrer Website einsetzen zu können, müssen Sie einen Nutzungsvertrag für E-POSTIDENT abgeschlossen haben und mindestens einen Portalzugang für den E-POSTBRIEF besitzen. Des Weiteren ist es erforderlich E-POSTIDENT als Webservice in Ihrer Website einzubinden.
Falls Sie daran interessiert sind E-POSTIDENT einzusetzen oder weitere Informationen dazu erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Deutschen Post oder an unseren Kundenservice.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung von E-POSTIDENT?
Die Preise zur Nutzung von E-POSTIDENT stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne über unseren Vertrieb zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren zuständigen Vertriebsbeauftragten der Deutschen Post. Alternativ nehmen wir Ihre Kontaktdaten auch gerne über unseren Kundenservice auf und leiten diese an den Vertrieb weiter.
Welche Daten können per E-POSTIDENT übermittelt werden?
Sie können die folgenden bestätigten Daten Ihrer Kunden per E-POSTIDENT anfragen:
- Name,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Volljährigkeit,
- Altersklassen (z.B. Ü18, Ü21, etc.),
- Handynummer sowie
- E-POSTBRIEF Adresse
Alle Daten wurden zuvor im Rahmen der E-POSTBRIEF Registrierung Ihrer Kunden geprüft.
Kontaktverwaltung, persönliches Adressbuch und das öffentliche Adressverzeichnis
Persönliches Adressbuch
Das persönliche Adressbuch dient der Verwaltung Ihrer persönlichen Kontakte. Wenn Sie sich angemeldet haben, klicken Sie oben auf der Startseite „Kontakte” an. Wählen Sie nun im linken Seitenbereich „Persönliches Adressbuch” aus. Hier haben Sie die Möglichkeit, neue Kontakte anzulegen, bestehende Kontakte zu ändern, nach Kontakten zu suchen oder Kontakte zu löschen.
Hinzufügen zum persönlichen Adressbuch
Haben Sie einen E-POSTBRIEF erhalten und möchten Sie den Absender in Ihrem persönlichen Adressbuch speichern, klicken Sie dazu innerhalb des geöffneten E-POSTBRIEFS auf den Link „Zu Kontakten hinzufügen” hinter dem Adressnamen.
Außerdem können Sie im öffentlichen Adressverzeichnis nach Kontakten suchen und diese Ihrem persönlichen Adressbuch hinzufügen.
Das öffentliche Adressverzeichnis
Das öffentliche Adressverzeichnis ist ein in sich geschlossenes Verzeichnis und steht nur identifizierten Nutzern des E-POSTBRIEF Portals zur Verfügung. Über das öffentliche Adressverzeichnis können Sie – ähnlich wie beim Telefonbuch – andere Teilnehmer finden und ihnen direkt einen E-POSTBRIEF schicken. Damit auch andere Nutzer Sie finden, sollten Sie sich natürlich im öffentlichen Adressverzeichnis eingetragen haben. Hier legen Sie selbst fest, ob Ihre Daten im öffentlichen Adressverzeichnis angezeigt werden sollen, und wenn ja, welche. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben, dass diese zu Werbe- und Informationszwecken genutzt werden dürfen. Die Daten können im Registrierungsprozess und unter "Mein Konto" freigegeben bzw. gesperrt werden.
Suche im öffentlichen Adressverzeichnis
Als Nutzer können Sie auf zwei verschiedenen Wegen im öffentlichen Adressverzeichnis suchen – und so Ihrem persönlichen Adressbuch Kontakte hinzufügen:
Allgemeine Suche
- Wählen Sie oben auf Ihrer Startseite den Menüpunkt „Kontakte” aus.
- Wählen Sie dann im linken Seitenbereich den Punkt „Öffentliches Adressverzeichnis” aus.
- Geben Sie nun Ihren Suchbegriff ein und klicken Sie auf „Suchen”.
- Als Ergebnis wird Ihnen eine Liste mit möglichen Treffern angezeigt. Falls Ihr gesuchter Kontakt vorhanden ist, können Sie diesen nun entweder Ihrem persönlichen Adressbuch hinzufügen oder ihm direkt eine Nachricht schreiben.
Suche beim Schreiben eines E-POSTBRIEFS
Sie haben beim Schreiben eines E-POSTBRIEFS die Möglichkeit, das öffentliche Adressverzeichnis durch Klick auf „An:“ parallel zu öffnen. In der Spalte rechts neben dem Nachrichteneditor suchen Sie im öffentlichen Adressverzeichnis nach Empfängern, ohne über den Reiter Kontakte in das öffentliche Adressverzeichnis wechseln zu müssen. Die dort angezeigten Suchergebnisse können Sie direkt als Empfänger Ihres E-POSTBRIEFS auswählen.
Freigabe im öffentlichen Adressverzeichnis
Wenn Sie als Nutzer im öffentlichen Adressverzeichnis erscheinen möchten, müssen Sie vorher eine Freigabe Ihrer Daten erteilen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Wählen Sie die Rubrik „Mein Konto” oben auf Ihrer Startseite aus.
- Klicken Sie anschließend auf der linken Seite „Persönliche Daten” an.
- Nach Auswahl der Funktion „Freigabe öffentliches Adressverzeichnis” in der oberen Funktionsleiste können Sie einstellen, ob Ihre Basisdaten für das öffentliche Adressverzeichnis freigegeben werden sollen oder nicht. Zusätzlich können Sie durch die „erweiterte Freigabe” festlegen, welche persönlichen Daten anderen Nutzern zusätzlich angezeigt werden sollen.
Bei Geschäftskunden übernimmt der Administrator die Freischaltung Ihrer Daten für das öffentliche Adressverzeichnis.
Daten und Datenänderung
Welche Daten darf ich ändern?
Als Nutzer können Sie online Ihr Passwort, Ihre Mobilfunknummer sowie Ihre persönlichen Daten wie Adresse (Ihren Wohnsitz) und Ihre Kontoverbindung ändern.
Falls Sie ihre persönlichen Daten bearbeiten möchten, wählen Sie unter "Mein Konto/Kontoeinstellungen/Persönliche Daten" die Funktion "Bearbeiten" aus. Daraufhin schicken wir Ihnen eine HandyTAN zur Authentifizierung zu, die Sie bitte eingeben. Jetzt können Sie Ihre persönlichen Daten bearbeiten, wie z.B.
die Adresse ändern oder ein Profilbild hochladen.
Welche persönlichen Daten von mir wurden gespeichert?
Die Deutsche Post speichert Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht bzw. lediglich auf behördliche oder richterliche Anordnung oder wenn Sie der Verwendung ausdrücklich zugestimmt haben.
Wie ändere ich meine Daten?
Meine Adresse hat sich geändert
Wenn Sie die Daten zu Ihrem Wohnsitz ändern möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich bei Ihrem Nutzerkonto an und wählen Sie den Menüpunkt „Mein Konto” aus.
- Wählen Sie anschließend im linken Seitenbereich den Punkt „Persönliche Daten” aus.
- Gehen Sie auf „Bearbeiten” und ändern Sie die Daten zu Ihrem Wohnsitz.
- Nach der Änderung wird Ihnen per Brief eine Transaktionsnummer, die so genannte AdressTAN, an Ihren neuen Wohnsitz zugeschickt.
- Bestätigen Sie Ihren neuen Wohnsitz, indem Sie online die AdressTAN eingeben. Auf diese Weise wird die Änderung Ihrer Adresse bestätigt und aktiviert.
Meine Mobillfunknummer hat sich geändert
Siehe: „Was mache ich, wenn ich eine neue Mobilfunknummer habe?”
Wie ändere ich mein Passwort?
Persönliche Verschlüsselung und Signatur
(gilt nicht für Geschäftskunden)
Allgemeines
Alle E-POSTBRIEFE werden automatisch durch das E-POSTBRIEF Portal verschlüsselt und sind so vor dem Zugriff oder der Veränderung durch unberechtigte Dritte geschützt. Um in besonderen Fällen eine Kommunikation zu ermöglichen, die durch ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal geschützt ist, können zum Verschlüsseln und Signieren zusätzlich noch persönliche Zertifikate verwendet werden. Zertifikate dienen zur Überprüfung der Identität einer Person (Signatur) oder zum Verschlüsseln von Nachrichten und Dateien. Somit gewährleisten persönliche Zertifikate zusätzlichen Schutz der Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität von Nachrichten.
Voraussetzungen zum Ver- und Entschlüsseln mit persönlichen Zertifikaten
Sie können nur dann Nachrichten mit Ihrem persönlichen Zertifikat ver- und entschlüsseln, wenn Sie das dafür notwendige Zertifikat angefordert haben. Zum Verschlüsseln bzw. Entschlüsseln benötigen Sie einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Beide werden Ihnen nach Ihrer Beantragung online unter „Mein Konto”, „Portaleinstellungen”, „Zertifikate” zur Verfügung gestellt. Sie können diese ebenfalls unter „Mein Konto”, „Portaleinstellungen”, „Zertifikate” anfordern.
Ablauf des Ver- und Entschlüsselns mit persönlichen Zertifikaten
Der öffentliche Schlüssel wird von den Personen verwendet, die Ihnen eine verschlüsselte Nachricht zukommen lassen wollen (wenn Sie also jemandem eine verschlüsselte Nachricht senden möchten, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel dieser Person). Die Nachricht wird dann mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt. Um die Nachricht danach wieder entschlüsseln zu können, benötigen Sie Ihren privaten Schlüssel.
Wie verschlüssele ich Nachrichten persönlich?
Alle E-POSTBRIEFE werden automatisch durch das E-POSTBRIEF Portal verschlüsselt und sind so optimal vor dem Zugriff oder der Veränderung durch unberechtigte Dritte geschützt. Nachdem Sie Ihren E-POSTBRIEF verfasst haben, können Sie darüber hinaus die Zusatzoption „persönlich verschlüsseln” auswählen. Nun wird Ihre Nachricht beim Versenden zusätzlich zur standardmäßigen Verschlüsselung durch das Portal mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers persönlich verschlüsselt.
Bitte beachten Sie: Diese Option ist nur dann anwendbar, wenn der Empfänger ein gültiges Zertifikat besitzt. Der öffentliche Schlüssel des Empfängers muss also entweder in Ihrem persönlichen Adressbuch oder im öffentlichen Adressverzeichnis verfügbar sein.
Wie entschlüssele ich persönlich verschlüsselte Nachrichten?
Die Entschlüsselung der standardmäßigen Portalverschlüsselung geschieht automatisch beim Öffnen des E-POSTBRIEFS. Wenn Sie ein persönlich verschlüsselten E-POSTBRIEF erhalten haben, wird Ihnen dies durch ein Verschlüsselungssymbol (Icon) neben der zugestellten Nachricht angezeigt. Um diese Nachricht zu öffnen, werden Sie aufgefordert, Ihr Passwort einzugeben. Nach Ihrer Eingabe können Sie die erhaltene Nachricht wie gewohnt lesen.
Wie kann ich Zertifikate (Schlüssel) anfordern und sperren?
Wenn Sie angemeldet sind, klicken Sie oben auf „Mein Konto” und wählen dann auf der linken Seite zunächst den Menüpunkt „Portaleinstellungen” und dann „Zertifikate” aus. Auf der nun geöffneten Seite haben Sie zwei Buttons zur Auswahl, über die Sie Zertifikate anfordern und Zertifikate sperren können.
Diese Buttons sind nur unter den folgenden Voraussetzungen aktiv:
- „Zertifikate anfordern” ist nur aktiv, wenn noch kein gültiges Zertifikats- und Schlüsselpaar beantragt wurde.
- Wenn Sie Zertifikate anfordern möchten, müssen Sie mit dem Ident-Nachweis „hoch” angemeldet sein. Sie erhalten dann nach Anforderung Ihr persönliches Zertifikats- und Schlüsselpaar. Das erste Zertifikat wird zum Signieren und das zweite zum Verschlüsseln verwendet. Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass die Zertifikate mit ihren Pflichtfeldern erstens automatisch im öffentlichen Adressverzeichnis veröffentlicht und zweitens für externe Zertifikatsprüfungen (Internet) freigeschaltet werden.
- „Zertifikate sperren” ist nur aktiv, wenn bereits Zertifikate angefordert und ausgestellt wurden.
- Sie können nur gültige und aktive Zertifikate zum Signieren und Verschlüsseln mit sofortiger Wirkung sperren. Dafür müssen Sie mit dem Ident-Nachweis „hoch” angemeldet sein.
Hinweis: Für den Fall eines Passwortverlusts wurde Ihnen bei der Anmeldung ein Entsperrpasswort mitgeschickt. Damit können Sie sich anmelden und ein neues Passwort festlegen. Sollten Sie allerdings zusätzlich beim Verlust Ihres Passworts auch Ihr Entsperrpasswort verlieren, können Sie persönlich verschlüsselte Nachrichten nicht mehr entschlüsseln. Die persönlich verschlüsselten Nachrichten bleiben erhalten, Sie können diese aber nicht mehr einsehen. In diesem Fall bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, ein neues Zertifikat anzufordern, um zukünftige Nachrichten weiterhin persönlich verschlüsseln zu können.
Wie exportiere ich meinen öffentlichen Schlüssel?
Um einen öffentlichen Schlüssel zu exportieren, klicken Sie im angemeldeten Zustand oben auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen anschließend im linken Seitenbereich zunächst den Punkt „Portaleinstellungen” und dann „Zertifikate” aus. Auf der nun geöffneten Seite können Sie das gewünschte Zertifikat mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel exportieren.
Hinweis: Es wird lediglich der öffentliche Schlüssel, aber niemals der private Schlüssel exportiert.
HandyTAN-Verfahren
Zur Anmeldung mit dem hohen Ident-Nachweis, der für den Versand von E-POSTBRIEFEN und bestimmte Funktionen erforderlich ist, oder zum Wechsel vom normalen in den hohen Ident-Nachweis wird das HandyTAN-Verfahren eingesetzt. Hierzu wird Ihre Mobilfunknummer im Rahmen des Registrierungsprozesses erfasst. Um den hohen Ident-Nachweis zu erreichen, wird eine Transaktionsnummer, die so genannte HandyTAN, per SMS an Ihr Mobiltelefon geschickt. Diese geben Sie online in das entsprechende Feld ein und bestätigen abschließend Ihre Eingabe.
Was mache ich bei einem Verlust meines Mobiltelefons?
(Mobilfunknummer sperren)
Um einen Missbrauch Ihres Nutzerkontos zu verhindern, können Sie nach dem Verlust Ihres Mobiltelefons Ihre Mobilfunknummer selbst sperren oder über unseren Kundenservice sperren lassen.
Um Ihre Mobilfunknummer selbst zu sperren, führen Sie folgende Schritte aus:
- Melden Sie sich bei Ihrem Nutzerkonto an.
- Wählen Sie den Menüpunkt „Mein Konto” oben in der Hauptnavigationsleiste.
- Wählen Sie dann im linken Seitenbereich den Menüpunkt „Zugangsdaten” aus.
- Auf der nun geöffneten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mobilfunknummer zu sperren bzw. zu entsperren.
Wie entsperre ich meine Mobilfunknummer wieder?
Mithilfe Ihres Entsperrpasswortes können Sie die gesperrte Mobilfunknummer online wieder entsperren. Das Entsperrpasswort haben Sie nach der Registrierung mit Ihrem Begrüßungsbrief erhalten.
Sie haben Ihr Entsperrpasswort verloren? Dann wenden Sie sich an den Kundenservice. Hier können Sie ein neues Entsperrpasswort anfordern, das Ihnen auf dem Postweg zugestellt wird.
Wie kann ich meine Mobilfunknummer für das HandyTAN-Verfahren ändern?
Um Ihre Mobilfunknummer für das HandyTAN-Verfahren zu ändern, klicken Sie im angemeldeten Zustand oben auf „Mein Konto” und wählen dann im linken Seitenbereich den Menüpunkt „Zugangsdaten” aus. Auf der nun geöffneten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mobilfunknummer zu ändern.
Hinweis: Wenn Ihre vorherige Mobilfunknummer noch nutzbar ist, kann die Änderung der Mobilfunknummer mittels doppelter HandyTAN-Eingabe (alte und neue Mobilfunknummer) erfolgen. Sie bekommen also im ersten Änderungsschritt zunächst eine HandyTAN an Ihre alte Mobilfunknummer zugeschickt, im zweiten Änderungsschritt dann eine HandyTAN an Ihre neue Mobilfunknummer.
Ist Ihre vorherige Mobilfunknummer nicht mehr verfügbar, erfolgt die Änderung mittels Eingabe der HandyTAN auf der neuen Mobilfunknummer und dem Entsperrpasswort. Das Entsperrpasswort haben Sie nach der Registrierung mit Ihrem Begrüßungsbrief erhalten.
Sie haben Ihr Entsperrpasswort verloren? Dann wenden Sie sich an den Kundenservice. Hier können Sie ein neues Entsperrpasswort anfordern, das Ihnen auf dem Postweg zugestellt wird.
Was mache ich, wenn ich eine neue Mobilfunknummer habe?
Sie können Ihre Mobilfunknummer für das HandyTAN-Verfahren ändern. Lesen Sie dazu den Punkt „Wie kann ich meine Mobilfunknummer für das HandyTAN-Verfahren ändern?”
Ich habe mich mit Ident-Nachweis „hoch” angemeldet, wieso muss ich wieder eine HandyTAN zur Bestätigung eingeben?
Möglicherweise lag eine Zeitüberschreitung vor. Der Ident-Nachweis wird nach 15 Minuten Inaktivität aus Sicherheitsgründen automatisch auf „normal” zurückgesetzt. Erfordert dann eine Aktion einen hohen Ident-Nachweis (z.B. der Versand von E-POSTBRIEFEN), wird von Ihnen erneut die Eingabe einer HandyTAN zur Bestätigung gefordert.
Kündigung, Sperrung und Entsperrung
Kündigung des Nutzerkontos
Wenn Sie Ihr Nutzerkonto nicht mehr verwenden wollen, können Sie auf folgendem Weg jederzeit kündigen:
- Melden Sie sich bei Ihrem Nutzerkonto an.
- Wählen Sie oben rechts den Menüpunkt „Mein Konto”.
- Wählen Sie im linken Seitenbereich den Menüpunkt „Vertrags- & Kontodaten E-Postbrief” aus.
- Auf der nun geöffneten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nutzerkonto zu kündigen.
- Sie werden ebenfalls gebeten, eine Kontoverbindung anzugeben, auf die wir Ihr Guthaben überweisen können.
Wichtiger Hinweis: Ihre Kündigung ist sofort wirksam. Sie können Ihr Nutzerkonto im gekündigten Zustand noch einige Tage nutzen, um Dateien und Nachrichten herunterzuladen. Sie können jedoch keine Nachrichten mehr versenden oder empfangen. Ihr Nutzerkonto wird auch nicht mehr im öffentlichen Adressverzeichnis aufgeführt. Nach Ablauf der Nachlauffrist wird Ihr Nutzerkonto endgültig mit allen Daten und Nachrichten gelöscht. Eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich.
Sperrung und Entsperrung
Privatkunden:
Falls der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung Ihres Nutzerkontos besteht, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nutzerkonto zu sperren:
- Nutzerkonto sperren: Zum Sperren Ihres Nutzerkontos wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Kundenservice.
- Nutzerkonto entsperren: Um Ihr Nutzerkonto wieder zu entsperren, verwenden Sie beim Anmelden Ihr Entsperrpasswort.
Sie haben Ihr Entsperrpasswort verloren? Dann wenden Sie sich an den Kundenservice. Hier können Sie ein neues Entsperrpasswort anfordern, das Ihnen per Brief an Ihre Wohnanschrift zugestellt wird.
Hinweis: Das Nutzerkonto kann darüber hinaus durch den Betreiber des E-POSTBRIEF Portals gesperrt werden. In diesem Fall wurde die Sperrung durch die Deutsche Post, z.B. bei Verdacht auf Missbrauch des Nutzerkontos, oder durch richterliche Anordnung veranlasst.
Geschäftskunden:
Im Fall einer Sperrung Ihres Nutzerkontos wenden Sie sich bitte an den Administrator in Ihrem Unternehmen.
Nutzung bei Behinderung
Gehbehinderung
Falls Sie aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht die Möglichkeit haben, das POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale durchzuführen, können Sie das POSTIDENT Comfort-Verfahren in Anspruch nehmen, das über den Kundenservice beauftragt werden kann.
Das POSTIDENT Comfort-Verfahren bietet eine sichere Identifikation durch den Zusteller der Deutschen Post. Dieser kommt persönlich bei Ihnen vorbei. Auf diese Weise können Sie das POSTIDENT-Verfahren bequem von zu Hause aus durchführen. Oder Sie rufen beim Kundenservice an und fragen nach dem POSTIDENT Comfort-Verfahren.
Ihr Vertrag
(gilt nicht für Geschäftskunden)
Wo kann ich meine Vertrags- und Kontodaten einsehen?
Klicken Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen Sie dann im linken Seitenbereich den Punkt „Vertrags- & Kontodaten E-Postbrief” aus. Auf der nun geöffneten Seite erhalten Sie eine Übersicht über Ihre Vertrags- und Kontodaten zum E-POSTBRIEF. Unter anderem erhalten Sie Informationen zur verwendeten Zahlungsweise oder zum Kontostand Ihres Guthaben-Kontos.
Zahlungsdaten einsehen/eingeben/ändern
Sie können Ihre Zahlungsdaten einsehen bzw. ändern, indem Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” klicken und anschließend im linken Seitenbereich den Punkt „Zahlungsdaten” auswählen. Sie haben immer die Möglichkeit, nachträglich Ihre Zahlungsdaten einzusehen und ggf. anzupassen.
Wo kann ich meine Rechnungen einsehen/herunterladen?
Ihre Rechnungen werden Ihnen monatlich als E-POSTBRIEF zugestellt. Sie haben aber auch nachträglich die Möglichkeit, diese einzusehen und ggf. herunterzuladen. Hierzu klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen anschließend im linken Seitenbereich zunächst den Punkt „Vertrags- & Kontodaten E-Postbrief” und dann den Punkt „Rechnungshistorie” aus. Nun können Sie Ihre Rechnungen der letzten Monate einsehen und als PDF herunterladen.
Was sind Transaktionen und wo kann ich diese einsehen?
Transaktionen zeigen Ihnen Ihre bereits verbuchten Leistungen der aktuellen Abrechnungsperiode an. Um Ihre Transaktionen einzusehen, klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen dann im linken Seitenbereich zuerst den Punkt „Vertrags- & Kontodaten E-Postbrief” und dann den Punkt „Transaktionen” aus.
Wie lade ich mein Guthaben-Konto auf?
Um Ihr Guthaben-Konto innerhalb des E-POSTBRIEFS aufzuladen, klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen dann im linken Seitenbereich den Punkt „Vertrags- & Kontodaten E-Postbrief” aus. Auf der nun geöffneten Seite können Sie über den Link „Jetzt einzahlen” Ihr Guthaben-Konto aufladen.
Hinweis: Zum Aufladen Ihres Guthaben-Kontos stehen Ihnen mehrere Zahlungsarten zur Verfügung. Die Einzahlung auf Ihr Guthaben-Konto erfolgt über unseren Partner PaySolution oder über das Lastschriftverfahren. Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus und tragen Sie den Aufladebetrag in das dafür vorgesehene Feld ein. Je nach Auswahl gelangen Sie im nächsten Schritt auf die Seite unseres Partners oder zur Bestätigung Ihrer Bankverbindung.
E-Post Welt
Die E-Post Welt ist ein Bereich innerhalb des E-POSTBRIEFS, in dem zusätzlich zum E-POSTBRIEF Dienste angeboten und separat abgerechnet werden. Ein Dienst wird von einem Dienstanbieter angeboten. Für die Nutzung eines Dienstes kann eine Registrierung bei diesem Anbieter erforderlich sein. Die Abrechnung mit dem Dienstanbieter aus Sicht des Nutzers erfolgt häufig über den E-POSTBRIEF. (Beispiel für einen Dienst: LOTTO per E-POSTBRIEF)
1. Allgemein
„LOTTO per E-POSTBRIEF” ist ein Dienst des Anbieters LOTTO Hessen in Kooperation mit dem E-POSTBRIEF: Mit diesem Dienst ist es den Bewohnern des Bundeslandes Hessen möglich, Spielscheine zur Teilnahme an der Lotterie „LOTTO 6 aus 49” über den E-POSTBRIEF einzureichen. Die von LOTTO Hessen im E-POSTBRIEF Portal hinterlegten Spielscheine werden von Ihnen per E-POSTBRIEF an LOTTO Hessen versendet. Als Spieler erhalten Sie die Spielquittung und die Gewinnbenachrichtigung per E-POSTBRIEF. Eine vorherige Registrierung als Spielteilnehmer und eine Freischaltung zur Spielteilnahme durch den Anbieter LOTTO Hessen sind erforderlich und erfolgten ebenfalls per E-POSTBRIEF. Die Abrechnung der Spielgebühren mit dem Dienstanbieter LOTTO Hessen erfolgt über ein Guthaben-Konto im E-POSTBRIEF Portal. Wie Sie Ihr Guthaben-Konto aufladen, können Sie unter „Vertragsverwaltung” nachlesen.
Besonderer Hinweis: Zunächst steht dieser Dienst nur Teilnehmern, die mit ihrem Hauptwohnsitz im Bundesland Hessen gemeldet sind, zur Verfügung.
2. Registrierung
Voraussetzungen:
- Ihr Hauptwohnsitz liegt im Bundesland Hessen.
- Ihren Hauptwohnsitz haben Sie bereits mit der Ihnen zugestellten AdressTAN bestätigt.
- Sie müssen volljährig sein, um den Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” nutzen zu dürfen.
- Für die Bezahlung von Spieleinsätzen und Bearbeitungsgebühren müssen Sie Ihr Guthaben-Konto zuvor aufgeladen haben.
Registrierung vornehmen:
- Wählen Sie oben in der Hauptnavigation den Menüpunkt „E-Post Welt” aus.
- Wählen Sie dann im linken Seitenbereich den Menüpunkt „LOTTO” aus, sollte Ihnen die entsprechende Seite nicht bereits angezeigt werden.
- Auf der nun geöffneten Seite werden Ihnen zusätzliche Informationen zum ausgewählten Dienst angezeigt. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, sich in den Teilnahmebedingungen über die Spielregeln, Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren zu informieren.
Klicken Sie auf „Jetzt registrieren”, um sich für den Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” zu registrieren. - Die folgende Seite zeigt Ihre persönlichen Daten an. Hier können Sie Ihre Zahlungsdaten hinterlegen. Auf das von Ihnen angegebene Konto wird später im Gewinnfall Ihr Gewinn überwiesen. Wenn Sie die „Teilnahmebedingungen” von LOTTO Hessen akzeptiert haben, klicken Sie auf „Registrierung per E-POSTBRIEF versenden”.
- In Ihrem elektronischen Briefkasten sehen Sie nun den zum Versand bereitgestellten E-POSTBRIEF. Klicken Sie auf „Senden”, um die Registrierung anzustoßen.
- Die Registrierungsanfrage wird an LOTTO Hessen gesendet. Dort wird nochmals Ihr Alter überprüft, um Minderjährige von der Spielteilnahme auszuschließen. Sobald Ihre Registrierung von LOTTO Hessen akzeptiert wurde, erhalten Sie die entsprechende Bestätigung sowie Ihre Kundennummer per E-POSTBRIEF in Ihren elektronischen Briefkasten. Sie sind damit für die Spielteilnahme an „LOTTO per E-POSTBRIEF” freigeschaltet.
3. Spielteilnahme
Nachdem Sie beim Dienst „LOTTO” freigeschaltet wurden, gelangen Sie über die Menüpunkte „E-Post Welt”, „LOTTO” und „Spielschein versenden” auf die entsprechende Seite zum Ausfüllen Ihres Spielscheins. Der Spielschein wurde zuvor von LOTTO Hessen in Ihrer persönlichen Nutzerumgebung hinterlegt.
Spielschein ausfüllen:
- Füllen Sie bitte wie gewohnt Ihren Spielschein aus, indem Sie die einzelnen Spielfelder anklicken und dann die gewünschten Zahlen in dem sich öffnenden Spielfeld markieren.
- Nachdem Sie Ihren Spielschein ausgefüllt und alle gewünschten Optionen ausgewählt haben, wird Ihnen unten links der Preis (Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr) angezeigt. Der Preis errechnet sich aus den getippten Spielfeldern und den ausgewählten Optionen.
- Vor Versendung des Spielscheins akzeptieren Sie bitte die „Teilnahmebedingungen” von LOTTO Hessen durch Setzen eines Häkchens im dafür vorgesehenen Feld. Die Teilnahmebedingungen können von Ihnen jederzeit durch Anklicken des Buttons „Teilnahmebedingungen” eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
- Klicken Sie bitte auf den „Bestätigen”-Button. Sie gelangen in Ihren Briefkasten, in dem Sie den ausgefüllten Spielschein als E-POSTBRIEF einsehen können.
- Klicken Sie bitte auf den „Senden”-Button, um Ihren Spielschein zu verschicken. Bitte beachten Sie, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Versendung des Spielscheins ausreichend gedeckt sein muss. Andernfalls erhalten Sie eine Fehlermeldung und der Spielschein wird nicht an LOTTO Hessen versendet.
- Sobald Ihr Spielschein bei LOTTO Hessen eingegangen ist und verarbeitet wurde, erhalten Sie Ihre Spielquittung per E-POSTBRIEF in Ihren elektronischen Briefkasten. In der Regel erfolgt die Ausstellung einer Spielquittung innerhalb weniger Minuten. Prüfen Sie bitte in Ihrem Eingang die Spielquittung. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Quittung zu exportieren, weiterzuleiten oder auszudrucken. Beachten Sie, dass Sie nur mit gültiger Spielquittung gewinnberechtigt sind.
- Mit dem Erhalt Ihrer Spielquittung nehmen Sie an der gewünschten Ziehung teil. Ihr Spieleinsatz und die Spielgebühr werden nun von Ihrem Guthaben-Konto abgebucht.
- Eine nächtliche Bearbeitung von Spielscheinen erfolgt nicht. Falls Sie zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr einen Spielschein versenden, wird Ihnen erst am folgenden Werktag ab 6.00 Uhr die Spielquittung zugesendet.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, Ihren Spielschein rechtzeitig auszufüllen und abzusenden, da es in Spitzenzeiten zu einer verzögerten Bearbeitung kommen kann. Bitte versenden Sie Ihren Spielschein daher rechtzeitig, um noch an der gewünschten Ziehung teilnehmen zu können. Um die Teilnahme an der gewünschten Ziehung sicherzustellen, empfiehlt LOTTO Hessen, den Spielschein jeweils bis spätestens eine Stunde vor Annahmeschluss abzusenden. Ihre Spielquittung müssen Sie bis zur Auszahlung Ihres Gewinns aufbewahren.
4. Gewinnbenachrichtigung
Sie erhalten von LOTTO Hessen eine Gewinnbenachrichtigung als E-POSTBRIEF. Die Gewinnbenachrichtigung können Sie dann unter anderem exportieren, weiterleiten oder drucken. Der Gewinnbetrag wird auf das von Ihnen bei der Registrierung angegebene Auszahlungskonto überwiesen. Gewinne für die Samstagsziehung werden am darauf folgenden Montag ab 15.00 Uhr ausgezahlt. Auszahlungen bezüglich der Mittwochsziehung erfolgen am Donnerstag ab 15.00 Uhr. Die Quoten sind zu diesen Zeitpunkten bereits bekannt.
5. Dienstverwaltung
Über die Menüpunkte „E-Post Welt”, „LOTTO” und „Dienstverwaltung” gelangen Sie auf die entsprechende Seite. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre abgerechneten Spielumsätze einzusehen, eine neue Bankverbindung zur Auszahlung von Gewinnen festzulegen oder sich wieder vom Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” abzumelden.
Rechnungsdaten verwalten
Per Klick auf „Rechnungsdaten verwalten” gelangen Sie zu Ihrem Guthaben-Konto.
Bankverbindung ändern
Per Klick auf den Link „Neue Bankverbindung für Gewinnauszahlungen an LOTTO Hessen mitteilen” gelangen Sie zur Seite „Mitteilung Datenänderung”. Hier können Sie eine neue Bankverbindung für Gewinnauszahlungen festlegen. Schließen Sie Ihre Datenänderung durch das Versenden des zugehörigen E-POSTBRIEFS ab. Nachdem Ihre Datenänderung von LOTTO Hessen bestätigt wurde, werden Ihre Gewinne auf das entsprechende Konto ausgezahlt.
Kündigen
Über den Link „Dienst abmelden” können Sie sich mittels eines vorausgefüllten Kündigungsschreibens vom Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” abmelden.
Nachdem Sie diesen E-POSTBRIEF abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Abmeldung ebenfalls per E-POSTBRIEF. Die Zustellung der Bestätigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie nach wenigen Tagen keine Abmeldebestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Kundenservice von LOTTO Hessen.
6. Häufige Fragen
Wieso kann ich mich nicht für einen Dienst registrieren bzw. warum wurde meine Registrierung abgelehnt?
Eine Registrierung beim Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” unterliegt folgenden Einschränkungen:
- Ihr Hauptwohnsitz muss im Bundesland Hessen liegen.
- Ihren Hauptwohnsitz haben Sie bereits mit der Ihnen zugestellten AdressTAN bestätigt.
- Sie müssen volljährig sein, um den Dienst „Lotto per E-POSTBRIEF” nutzen zu dürfen.
Warum ist der LOTTO Dienst plötzlich gesperrt?
Ein möglicher Sperrgrund kann ein Umzug in ein anderes Bundesland sein, das momentan von „LOTTO per E-POSTBRIEF” nicht unterstützt wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie dann nicht mehr an „LOTTO per E-POSTBRIEF” teilnehmen können.
Die Teilnahme am LOTTO Dienst unterliegt aus Gründen des gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutzes einer Höchsteinsatzbegrenzung. Sobald Ihre Spieleinsätze einen Betrag von insgesamt 250,– € pro Veranstaltungswoche überschreiten, ist keine weitere Spielteilnahme in dieser Veranstaltungswoche mehr möglich. In diesem Fall können Sie erst in der folgenden Woche wieder bis zu einem Höchsteinsatz von 250,– € an „LOTTO per E-POSTBRIEF” teilnehmen. Sollten Sie den Sperrgrund des Dienstes nicht nachvollziehen können, melden Sie sich bitte beim Kundenservice von LOTTO Hessen.
Wieso kann ich nach einer Datenänderung im Portal „LOTTO per E-POSTBRIEF” nicht mehr nutzen?
Eine Änderung Ihrer persönlichen Daten im E-POSTBRIEF Portal müssen Sie zunächst dem Dienstanbieter LOTTO Hessen mitteilen, bevor Sie „LOTTO per E-POSTBRIEF” wieder nutzen können.
Klicken Sie dafür oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen Sie dann im linken Seitenbereich „Persönliche Daten” aus. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Datenänderung LOTTO Hessen per E-POSTBRIEF mitzuteilen.
Wieso sind meine persönlichen Daten bei der Registrierung für einen Dienst nicht änderbar?
Ihre persönlichen Daten zur Registrierung bei einem Dienst werden den Daten entnommen, die Sie für Ihre Registrierung beim E-POSTBRIEF verwendet haben. Diese Daten wurden durch das POSTIDENT-Verfahren geprüft und bestätigt. Zugleich werden sie zum sicheren Bestätigen Ihrer Identität während der Registrierung bei einem Dienst als geprüfte Daten verwendet. Wenn Sie sich mit anderen Daten für einen Dienst registrieren möchten, ändern Sie bitte Ihre E-POSTBRIEF Kundendaten unter „Mein Konto”.
Wie ändere ich die Losnummer/Superzahl?
Per Klick auf die Pfeil-Buttons neben der Losnummer und Superzahl können Sie diese manuell ändern.
Wieso kann ich die Option „GlücksSpirale” nicht auswählen?
Wenn Sie die Option „(Nur) Mittwoch” ausgewählt haben, ist die zusätzliche Auswahl der Option „GlücksSpirale” nicht möglich.
Warum muss ich mich noch einmal für „LOTTO per E-POSTBRIEF” registrieren?
Der Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” wird von LOTTO Hessen angeboten. Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Registrierung bei LOTTO Hessen erforderlich, da zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen zusätzliche Daten von LOTTO Hessen eigens geprüft werden müssen.
Wie lange dauert die Registrierung für LOTTO?
Die Registrierung für LOTTO ist in der Regel in weniger als einer Stunde abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann es länger dauern.
Was kostet LOTTO per E-POSTBRIEF?
Bei der Spielteilnahme, d.h. der Versendung des Spielscheins per E-POSTBRIEF, entstehen Ihnen nur die Kosten für den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr. Der Preis eines Spielscheins wird Ihnen jederzeit angezeigt. Kosten für den Versand Ihres E-POSTBRIEFS zur Einsendung des Spielscheins entstehen Ihnen nicht, da das Beförderungsentgelt für die Versendung des Spielscheins und der Spielquittung der Dienstanbieter LOTTO Hessen für Sie übernimmt. Im Übrigen richtet sich das Beförderungsentgelt nach den Nutzungsbestimmungen der Deutschen Post.
Siehe Übersicht Einsätze und Bearbeitungsgebühr hier.
Wie werden die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren bezahlt?
Ihre Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren werden von Ihrem Guthaben-Konto des E-POSTBRIEFS eingezogen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Guthaben-Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Nur bei ausreichender Kontodeckung wird der Spielschein mittels E-POSTBRIEF an LOTTO Hessen gesendet. Sollte Ihr Guthaben nicht ausreichen, werden Sie vor dem Versand Ihres Spielscheins zum Nachladen aufgefordert.
Wie erhalte ich meine Spielquittung?
Nachdem Sie den ausgefüllten Schein an LOTTO Hessen gesendet haben, erhalten Sie von LOTTO Hessen einen E-POSTBRIEF als Teilnahmebestätigung. Dieser beinhaltet außerdem Ihre Spielquittung in elektronischer Form. Bitte kontrollieren Sie alle Angaben der Spielquittung auf ihre Richtigkeit.
Wann wird der Spieleinsatz abgebucht und wo sehe ich das und wann?
Sobald Sie Ihre Spielquittung vom Dienstanbieter LOTTO Hessen erhalten haben, wird der Spieleinsatz von Ihrem Guthaben-Konto des E-POSTBRIEFS abgebucht. Klicken Sie zum Einsehen der aktuellen Abbuchungen oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen Sie dann im linken Seitenbereich „Vertrags- & Kontodaten” aus. Klicken Sie anschließend auf „Transaktionen”.
Wie erfahre ich, dass ich gewonnen habe?
Im Falle eines Gewinns erhalten Sie von LOTTO Hessen eine Gewinnbenachrichtigung per E-POSTBRIEF. Sollten Sie gewinnberechtigt sein und keine Gewinnbenachrichtigung per E-POSTBRIEF erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von LOTTO Hessen.
Wie komme ich zu meinem Gewinn (wie/wohin wird das Geld ausgezahlt)?
Der Gewinnbetrag wird automatisch auf das von Ihnen bei der Registrierung zum Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” angegebene Auszahlungskonto überwiesen. Gewinne für die Samstagsziehung werden am darauf folgenden Montag ab 15.00 Uhr ausgezahlt. Auszahlungen bezüglich der Mittwochsziehung erfolgen am Donnerstag ab 15.00 Uhr.
Was passiert, wenn ich umziehe oder sich meine Adresse ändert?
Um Ihre Adresse zu ändern oder die Adressänderung zu bestätigen, klicken Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen Sie dann im linken Seitenbereich „Persönliche Daten” aus. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Adresse zu ändern oder mittels der Ihnen zugestellten AdressTAN zu bestätigen.
Sollten Sie umziehen und/oder eine neue Adresse in Ihren persönlichen Daten hinterlegen, wird Ihnen postalisch eine neue AdressTAN zugeschickt. Mithilfe dieser AdressTAN müssen Sie zunächst Ihren Wohnsitz bestätigen, damit die Änderung im System wirksam wird. Beim Aufruf des Dienstes werden Sie automatisch darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Adressänderung auch dem Dienstanbieter mitteilen müssen. Um dies zu tun, wird für Sie ein vorausgefüllter E-POSTBRIEF generiert, den Sie nur noch versenden müssen.
Um Ihre Adresse zu ändern oder die Adressänderung zu bestätigen, klicken Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Mein Konto” und wählen Sie dann im linken Seitenbereich „Persönliche Daten” aus. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Adresse zu ändern oder mittels der Ihnen zugestellten AdressTAN zu bestätigen.
Hinweis: „LOTTO per E-POSTBRIEF” wird derzeit nur im Bundesland Hessen unterstützt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie bei einem Umzug in ein anderes Bundesland zunächst nicht mehr an „LOTTO per E-POSTBRIEF” teilnehmen können.
Wann ist Annahmeschluss für LOTTO per E-POSTBRIEF?
Für „LOTTO per E-POSTBRIEF” (inklusive GlücksSpirale) gilt der gleiche Annahmeschluss wie für die Teilnahme an LOTTO und der GlücksSpirale in jeder lokalen LOTTO Annahmestelle. Dieser ist für „LOTTO am Mittwoch” und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 mittwochs um 18.30 Uhr, für „LOTTO am Samstag” und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 samstags um 21.00 Uhr und für die GlücksSpirale samstags um 19:00 Uhr. Um die Teilnahme an der gewünschten Ziehung sicherzustellen, wird empfohlen, den Spielauftrag bis spätestens eine Stunde vor Annahmeschluss abzusenden.
Spielaufträge, die mittwochs bzw. samstags so kurzfristig bei LOTTO Hessen eingehen, dass eine Bearbeitung vor Annahmeschluss nicht mehr möglich ist, werden abgelehnt.
Nach Annahmeschluss gibt es eine Sperrzeit von etwa 15 Minuten, in der keine Spielaufträge angenommen werden können. Für die GlücksSpirale gilt eine Sperrzeit von 19 bis 21 Uhr am Samstagabend. Alle Spielaufträge, die nach Ablauf dieser Sperrfrist an LOTTO Hessen gesendet werden, nehmen automatisch an der Ziehung der darauf folgenden Woche teil. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, werden Sie vor Abgabe des Spielscheins darüber informiert.
Welche Daten werden an LOTTO Hessen übermittelt?
Wenn Sie sich für den Dienst „LOTTO per E-POSTBRIEF” registrieren, leiten wir Ihren Namen sowie Ihre Adressinformationen und Ihr Geburtsdatum an LOTTO Hessen weiter. Dies geschieht mittels eines E-POSTBRIEFS, in dem Sie außerdem noch Ihre Bankverbindung für Gewinnauszahlungen ergänzen müssen. Dann senden Sie selbst den E-POSTBRIEF ab.
Sie sind also immer darüber informiert, welche Daten gerade notwendigerweise ausgetauscht werden müssen.
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